Prüfung
Fischereiprüfung
NRW
In
Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern ist die Befugnis der
Fischereiausübung
grundsätzlich an
die erfolgreiche Ablegung einer Fischerprüfung gebunden (vgl. § 31 Abs. 3
LFischG).
Die Fischerprüfung
wird nach den Vorschriften der Fischerprüfungsordnung bei den unteren
Fischereibehörden abgelegt, in den meisten Fällen zweimal im Jahr. Jährlich
werden in Nordrhein-Westfalen einige tausend Fischerprüfungen abgenommen. Davon bestehen rund 90 %
der Prüflinge im
ersten Anlauf.
Die Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung) ist Ende 2014
geändert worden. Diese Änderungen sind
am 1. Januar 2015
in Kraft getreten. Belange des Natur- und Artenschutzes wurden stärker
berücksichtigt.
Neben der Einführung
eines
Punktesystems für
das Zusammenbauen bzw. Zusammenstellen des Angelgerätes mit Zubehör wird in Nordrhein-Westfalen die Fischartenkenntnis
anhand von Bildtafeln
überprüft. Auf
mindestens vier von sechs nach dem Zufallsprinzip gezogenen Bildtafeln müssen
die
Prüflinge die
abgebildete Art richtig erkennen. Im Übrigen bleibt es trotz einiger Änderungen
bei Inhalt
und Gliederung
beim Multiple-Choice-Verfahren im schriftlichen Prüfungsteil mit jeweils einer
richtigen
Lösung für jede
Frage.
Kenntnisse der
Fischereiausübung sollen Tierschutzkenntnisse zum schonenden Umgang mit der
Kreatur einschließen. Deshalb besteht in Nordrhein-Westfalen die grundsätzliche Pflicht, vor Erwerb
eines
Fischereischeins eine Fischerprüfung abzulegen. Die Fischerprüfung ist als Sachkundenachweis
im
Hinblick auf die
von der Tierschutzseite
geforderte
fachliche Qualifikation anerkannt. Die Fischerprüfung ist gegenüber der Prüfung
bis Ende 2014 nicht wesentlich schwerer geworden. Die Gebühren für
die Ablegung der Fischerprüfung
(ohne
Vorbereitungslehrgänge etc.) belaufen sich zur Zeit auf 50,- Euro pro Prüfling.
In Nordrhein-Westfalen ist im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Teilnahme
an einem Vorbereitungslehrgang für die Fischerprüfung nicht Voraussetzung für
die Zulassung zur Fischerprüfung. Wir empfehlen aber dringend die Teilnahme an
einem derartigen Lehrgang, um die Prüfung sicher zu bestehen und um die
notwendigen Kenntnisse zum waidgerechten Angeln zu erlernen. Lehrgänge werden
von vielen Angelvereinen angeboten.
Voraussetzungen
für die amtliche Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen:
Theoretische
Prüfung
Fragebogen mit 60 Fragen ( ausgewählt aus insgesamt 359 Fragen ) aus folgenden 6
Fachgebieten. Pro Fachgebiet werden 10 Fragen
gestellt.
Fachgebiete: Allgemeine Fischkunde, Spezielle
Fischkunde, Gewässerkunde
und Fischhege,
Natur- und Tierschutz, Gerätekunde, Gesetzeskunde
Mindestens
45 Fragen müssen richtig sein, davon mindestens 6 Fragen
aus jedem
Fachgebiet.
Praktische
Prüfung
Von
49 Bildtafeln werden 6 nach dem Zufallsprinzip dem Prüfling vorgelegt,
hiervon müssen 4 richtige Artennamen benannt werden.
Aal;
Äsche; Aland; Amerikanischer Flusskrebs; Bach/Flussneunauge; Bachforelle;
Bachsaibling;
Bachschmerle;
Barbe; Bitterling; Brassen; Döbel; Dreistacheliger Stichling; Elritze; Europäischer
Flusskrebs;
Flunder; Flussbarsch; Giebel; Groppe; Gründling; Güster; Hasel; Hecht; Dorsch;
Karausche;
Kaulbarsch; Kessler-Grundel; Lachs; Maifisch; Makrele; Meerforelle; Moderlieschen; Nase; Quappe; Rapfen;
Rotauge;
Regenbogenforelle;
Rotfeder; Schlammpeitzger; Schleie; Schnäpel; Schneider; Steinbeißer; Ukelei; Wels;
Wildkarpfen;
Zander; Zährte und Zwergstichling.
Aus
den praktischen Aufgaben 1 bis 10 wird eine Aufgabe vergeben.
Von
möglichen 28 Punkten müssen mindestens 25 erreicht werden.
Dieses
Zubehör muss der Angler unbedingt beim Angeln bei sich haben:
Unterfangkescher,
Zentimetermaß, Schlagholz, Messer, Hakenlöser
1. Bauen Sie
eine beringte leichte Angelrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen und
das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.
2. Bauen Sie eine Feederrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen
und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.
3. Bauen Sie eine Angelrute zum Fang von Karpfen und das weitere notwendige Zubehör
waidgerecht zusammen.
4. Bauen Sie eine Grundrute zum Fang von Aalen und das weitere notwendige Zubehör
waidgerecht zusammen.
5. Bauen Sie eine Spinnrute zum Fang von Hechten und das weitere notwendige Zubehör
waidgerecht zusammen.
6. Bauen Sie eine Spinnrute zum Fang von Barschen und das weitere notwendige
Zubehör waidgerecht zusammen.
7. Bauen Sie eine Fliegenrute zum Fang von Forellen (Trockenfischen) und das
weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.
8. Bauen Sie eine Fliegenrute zum Fang von Forellen (Nassfischen) und das weitere
notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.
9. Bauen Sie eine Angelrute zum Fang von Dorschen und das weitere notwendige
Zubehör waidgerecht zusammen.
10. Bauen Sie eine Brandungsrute zum Fang von Plattfischen und das weitere
notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.
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