Angelsportverein Werne - Lippetal e. V.

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Prüfung

Fischereiprüfung NRW

 

In Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern ist die Befugnis der Fischereiausübung grundsätzlich an die erfolgreiche Ablegung einer Fischerprüfung gebunden (vgl. § 31 Abs. 3 LFischG). Die Fischerprüfung wird nach den Vorschriften der Fischerprüfungsordnung bei den unteren Fischereibehörden abgelegt, in den meisten Fällen zweimal im Jahr. Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen einige tausend Fischerprüfungen abgenommen. Davon bestehen rund 90 % der Prüflinge im ersten Anlauf. Die Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung) ist Ende 2014 geändert worden. Diese Änderungen sind am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Belange des Natur- und Artenschutzes wurden stärker berücksichtigt. Neben der Einführung eines Punktesystems für das Zusammenbauen bzw. Zusammenstellen des Angelgerätes mit Zubehör wird in Nordrhein-Westfalen die Fischartenkenntnis anhand von Bildtafeln überprüft. Auf mindestens vier von sechs nach dem Zufallsprinzip gezogenen Bildtafeln müssen die Prüflinge die abgebildete Art richtig erkennen. Im Übrigen bleibt es trotz einiger Änderungen bei Inhalt und Gliederung beim Multiple-Choice-Verfahren im schriftlichen Prüfungsteil mit jeweils einer richtigen Lösung für jede Frage. Kenntnisse der Fischereiausübung sollen Tierschutzkenntnisse zum schonenden Umgang mit der Kreatur einschließen. Deshalb besteht in Nordrhein-Westfalen die grundsätzliche Pflicht, vor Erwerb eines Fischereischeins eine Fischerprüfung abzulegen. Die Fischerprüfung ist als Sachkundenachweis im Hinblick auf die von der Tierschutzseite geforderte fachliche Qualifikation anerkannt. Die Fischerprüfung ist gegenüber der Prüfung bis Ende 2014 nicht wesentlich schwerer geworden. Die Gebühren für die Ablegung der Fischerprüfung (ohne Vorbereitungslehrgänge etc.) belaufen sich zur Zeit auf 50,- Euro pro Prüfling.
In Nordrhein-Westfalen ist im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang für die Fischerprüfung nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung. Wir empfehlen aber dringend die Teilnahme an einem derartigen Lehrgang, um die Prüfung sicher zu bestehen und um die notwendigen Kenntnisse zum waidgerechten Angeln zu erlernen. Lehrgänge werden von vielen Angelvereinen angeboten.

Voraussetzungen für die amtliche Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen:

Theoretische Prüfung

Fragebogen mit 60 Fragen ( ausgewählt aus insgesamt 359 Fragen ) aus folgenden 6 Fachgebieten. Pro Fachgebiet werden 10 Fragen gestellt.           

Fachgebiete: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde, Gesetzeskunde

Mindestens 45 Fragen müssen richtig sein, davon mindestens 6 Fragen aus jedem Fachgebiet.

Praktische Prüfung

Von 49 Bildtafeln werden 6 nach dem Zufallsprinzip dem Prüfling vorgelegt, hiervon müssen 4 richtige Artennamen benannt werden.

Aal; Äsche; Aland; Amerikanischer Flusskrebs; Bach/Flussneunauge; Bachforelle; Bachsaibling; Bachschmerle; Barbe; Bitterling; Brassen; Döbel; Dreistacheliger Stichling; Elritze; Europäischer Flusskrebs; Flunder; Flussbarsch; Giebel; Groppe; Gründling; Güster; Hasel; Hecht; Dorsch; Karausche; Kaulbarsch; Kessler-Grundel; Lachs; Maifisch; Makrele; Meerforelle; Moderlieschen; Nase; Quappe; Rapfen; Rotauge; Regenbogenforelle; Rotfeder; Schlammpeitzger; Schleie; Schnäpel; Schneider; Steinbeißer; Ukelei; Wels; Wildkarpfen; Zander; Zährte und Zwergstichling.

Aus den praktischen Aufgaben 1 bis 10 wird eine Aufgabe vergeben.

Von möglichen 28 Punkten müssen mindestens 25 erreicht werden.

Dieses Zubehör muss der Angler unbedingt beim Angeln bei sich haben:

Unterfangkescher, Zentimetermaß, Schlagholz, Messer, Hakenlöser

1. Bauen Sie eine beringte leichte Angelrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen. 

2. Bauen Sie eine Feederrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

3. Bauen Sie eine Angelrute zum Fang von Karpfen und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

4. Bauen Sie eine Grundrute zum Fang von Aalen und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

5. Bauen Sie eine Spinnrute zum Fang von Hechten und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

6. Bauen Sie eine Spinnrute zum Fang von Barschen und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

7. Bauen Sie eine Fliegenrute zum Fang von Forellen (Trockenfischen) und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

8. Bauen Sie eine Fliegenrute zum Fang von Forellen (Nassfischen) und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

9. Bauen Sie eine Angelrute zum Fang von Dorschen und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

10. Bauen Sie eine Brandungsrute zum Fang von Plattfischen und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.