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Gesetzeskunde
1. Was versteht man unter einem Mindestmaß? a) Die Länge der Satzfische b) Die Länge der Laichfische c) Die Länge der Fische, ab welcher diese gefangen werden dürfen
2. Welcher Grundsatz sollte für den Umgang mit Fischen gelten? a) Keinem Fisch dürfen ohne vernünftigen Grund Schmerzen und/oder Leiden zugefügt werden b) Zur Schonung der Fische sollten diese nach der Anlandung grundsätzlich nur mit einem trockenem Tuch angefasst werden c) Für Fische gilt das Tierschutzgesetz nicht
3. Welches Mindestmaß hat der Aal? a) Das Mindestmaß beträgt 50 cm b) Das Mindestmaß beträgt 35 cm c) Das Mindestmaß beträgt 25 cm
4. Kann einer Person vor Vollendung des 14. Lebensjahres der Fischereischein ausgestellt werden? a) Nein, nur der Jugendfischereischein b) Ja, wenn der Fischfang In Anwesenheit eines Erwachsenen ausgeübt werden soll c) Ja, ohne Beschränkung
5. Wer stellt einen Fischereierlaubnisschein aus? a) Die Fischereibehörde b) Das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz c) Der Fischereiberechtigte oder der Fischereipächter
6. Darf ein Fischereiberechtigter oder Pächter die Fischerei an einem mehr als 0,5 ha großen Gewässer allein ausüben? a) Ja, ohne Einschränkung b) Nein, er muss eine angemessene Zahl Erlaubnisscheine ausstellen c) Ja, wenn das Gewässer umzäunt ist und nicht zum Haus- und Hofbereich gehört
7. Darf man an einem Gewässer, in dem man nicht fischereiausübungsberechtigt ist, Fischereigeräte mit sich führen? a) Ja, ohne Einschränkung b) Ja, im verpackten, d. h. nicht gebrauchsfähigen Zustand c) Nein
8. Ist die Fischerei mit elektrischen Geräten verboten? a) Nur in fließenden Gewässern b) Nein, sie ist ohne Einschränkung gestattet c) Ja, jedoch kann sie unter Auflagen und Bedingungen genehmigt werden
9. Welche Aufgaben hat ein amtlich verpflichteter Fischereiaufseher? a) Er hat zu überprüfen, ob die Fischerei nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgt b) Er hat darauf zu achten, dass die Angler in möglichst weitem Abstand voneinander fischen c) Er hat dem Fischereiberechtigten oder -pächter monatlich mitzuteilen, wieviel Personen die Fischerei ausgeübt haben
10. Darf sich der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte überfluteter Grundstücke auf diesen Grundstücken Fische aneignen? a) Nein b) Ja, sobald das Wasser auf dem überfluteten Grundstück länger als eine Woche mit dem Fluss nicht mehr in Verbindung steht c) Ja, aber nur mit Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde
11. Was ist beim Ablassen eines Gewässers nach dem Landesfischereigesetz zu beachten? a) Der zum Ablassen Berechtigte ist verpflichtet, die Fische zu bergen b) Der zum Ablassen Berechtigte muss das Ablassen dem Fischereiberechtigten in der Regel eine Woche vorher schriftlich anzeigen c) Das Ablassen muss durch die Fischereigenossenschaft vorher genehmigt werden
12. Wer wählt Vorstand der Fischereigenossenschaft? a) Der Landrat b) Die zur Genossenschaft gehörenden Fischereiberechtigten c) Die Fischereivereine
13. Kann einer Person vor Vollendung des 10. Lebensjahres der Jugendfischereischein ausgestellt werden? a) Nein b) Ja, ohne Einschränkung c) Ja, wenn diese einem Fischereiverein angehört
14. Für welche Grundstücke gilt das Uferbetretungsrecht des Fischereiausübungsberechtigten nicht? a) Für Campingplätze b) Für eingezäunte Koppeln und Viehweiden c) Für Gebäude und zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile
15. Was versteht man unter „Hegepflicht"? a) Das Ruhen lassen der Fischerei, damit sich die Fische stark vermehren können b) Die Pflicht, einen den Gewässerverhältnissen entsprechenden Fischbestand zu hegen und zu erhalten c) Das Verscheuchen fischfressender Vögel
16. Welche Voraussetzung muss grundsätzlich erfüllt sein, um einen Fischereischein erwerben zu können? a) Ein gültiger Pachtvertrag b) Die Mitgliedschaft in einem Fischereiverein c) Das Bestehen der Fischerprüfung
17. In welchen Fällen wird zur Ausübung der Fischerei ein Fischereierlaubnisschein erforderlich? a) Wenn der Ausübende nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist b) Wenn während der Schonzeit gefischt werden soll c) Wenn der Ausübende keine Fischerprüfung abgelegt hat
18. Was sind verbotene Fangmittel? a) Aalreusen, Handangeln, Grundbleiangeln mit Seltenarmen b) Künstliches Licht, explodierende, betäubende und giftige Stoffe c) Spinnangeln und Aalkörbe
19. Was gilt nicht als eingefriedetes Grundstück? a) Ein Grundstück, dessen Zaun leicht überklettert werden kann b) Ein Grundstück, dessen Betreten durch Schilder untersagt ist c) Eingezäunte Viehweiden
20. Warum werden Schonzeiten festgelegt? a) Um ein ungestörtes Ablaichen der Fische zu ermöglichen b) Damit die Fische schwerer werden c) Damit die Fische in Ruhe fressen können
21. Welche Ausweise sind zur Ausübung des Fischfangs in Binnengewässern gesetzlich vorgeschrieben? a) Die Vereinsgewässerordnung und der Fischerpass b) Der Fischereischein und der Fischereierlaubnisschein c) Die Vereinssatzung und der Mitgliedsausweis
22. Wonach muss sich der Fischereiausübungsberechtigte unbedingt erkundigen, nachdem er die Erlaubnis, fremdes Gewässer zu beangeln, erhalten hat? a) Nach guten Angelstellen, besten Fangzeiten und bewährten Ködern b) Nach besonderen Auflagen, die Schonzeiten und die Mindestmaße betreffend, und nach den Gesetzen, innerhalb derer er die Fischerei ausüben darf c) Nach den Fischereikontrollen und den Strafen für Übertretungen
23. Was versteht man unter Zugang zu Gewässern? a) Das Betreten eingefriedeter Grundstücke zum Zweck des Angelns b) Das Betreten von Ufern und Grundstücken in dem für die Fischerei notwendigen Umfang c) Das Betreten von Fabrikgrundstücken mit dem Ziel, an das Gewässer zu gelangen
24. Wem steht ein Uferbetretungsrecht zu? a) Dem Fischereiausübungsberechtigten b) Jedem Inhaber eines Fischereischeins c) Dem Fischereiausübungsberechtigten und seinen Angehörigen
25. Müssen einem amtlich verpflichteten Fischereiaufseher die Fischereipapiere ausgehändigt werden? a) Nur, wenn er sich in Begleitung des Fischereiberechtigten befindet b) Nein c) Ja
26. Für welche Maßnahmen im Rahmen der Hege und Pflege des Fischbestandes ist eine behördliche Genehmigung erforderlich? a) Für die Ausübung der Elektrofischerei b) Für die Reusenfischerei c) Für die Stellnetzfischerei
27. Darf die Elektrofischerei von jedermann ausgeübt werden? a) Nein, nur vom Fischereiberechtigten im eigenen Gewässer b) Nein, ausschließlich durch Personen, die den Bedienungsschein besitzen c) Ja, wenn ein Fischereierlaubnisschein für das zu befischende Gewässer vorliegt
28. Wer ist die Obere Fischereibehörde? a) Das Umweltministerium b) Der Landrat c) Die Bezirksregierung
29. Kann ein Fischereiverein Mitglied der Fischereigenossenschaft sein? a) Ja, sofern er eine Fischereipacht im Gebiet der Genossenschaft hat b) Ja, wenn er im Gebiet der Genossenschaft ein eigenes Fischereirecht besitzt c) Nein
30. Wo gilt das am 1. Januar 1973 in Kraft getretene Landesfischereigesetz? a) Im Bundesgebiet b) Im Land Nordrhein-Westfalen c) In den ehemals preußischen Landesteilen
31. Gelten die in den anderen Bundesländern ausgestellten Fischereischeine auch im Land Nordrhein-Westfalen? a) Nein b) Ja, wenn dies durch Bundesgesetz geregelt ist c) Ja, wenn der Inhaber des Fischereischeines seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Scheines nicht in Nordrhein-Westfalen hatte
32. Wozu dient die mit dem Fischereischein erhobene Fischereiabgabe? a) Zum Bau von Fischerhütten b) Als Prämie für Fischereiaufseher c) Zur Förderung der Fischerei
33. Wozu dient ein Laichschonbezirk? a) Zum Schutz des Fischwechsels b) Zum Schutz der Gelege der Wasservögel c) Zum ungestörten Ablaichen
34. Was sind Fischwege? a) Im Gewässer für die Wanderungen der Fische bevorzugte Strecken b) Vorrichtungen, die den Fischen die Überwindung von Stauanlagen im Gewässer ermöglichen c) Zugangswege der Angler zum Gewässer
35. Ist der Fischfang in Fischwegen erlaubt? a) Ja, da die Fangmöglichkelten besonders gut sind b) Nein, er ist grundsätzlich verboten c) Ja, aber nur am unteren Ende des Fischweges
36. Welche gesetzliche Bestimmung regelt das Fischen mit 2 Handangeln? a) Das Landesfischereigesetz b) Die Landesfischereiverordnung c) Ist gesetzlich nicht geregelt
37. Welche der genannten Tierarten sind zum Fang oder Abschuss durch Berechtigte freigegeben? a) Der Eisvogel b) Der Bisam c) Die Wasseramsel
38. Für welchen Zeitraum sind in der Regel Fischereipachtverträge mindestens abzuschließen? a) 9 Jahre b) 10 Jahre c) 12 Jahre
39. In welcher Form muss ein Fischereipachtvertrag abgeschlossen werden? a) Es genügt eine mündliche Abmachung b) In schriftlicher Form c) In schriftlicher, notariell beglaubigter Form
40. Unter welchen Voraussetzungen kann die Fischereibehörde die Genehmigung von Pachtverträgen versagen? a) Wenn der Pächter nicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Hege bietet b) Wenn mehrere Bewerber in Frage kommen c) Wenn der Pächter nicht im gleichen Kreis seinen Wohnsitz hat
41. Auf welche Weise darf man einen im flachen Wasser laichenden Hecht erbeuten? a) Mit einem Kescher b) Er darf wegen der Schonzeit grundsätzlich nicht gefangen werden c) Mit einem Wobbler
42. Ist das Aussetzen nicht einheimischer Fischarten z. B. aus Aquarien oder Gartenteichen erlaubt? a) Nein, es ist nach der Landesfischereiverordnung verboten b) Ja, es erhöht die Artenvielfalt unserer Gewässer c) Ja, denn sie haben es in einem großen Gewässer allemal besser als in einem Gartenteich
43. Darf der Grasfisch in stehende Gewässer eingesetzt werden? a) Nein, er darf nur in fließende Gewässer eingesetzt werden b) Nein, er ist keine einheimische Fischart c) Ja, als Pflanzenfresser vermindert er die unerwünschte Verkrautung stehender Gewässer
44. Wer stellt Fischereischeine aus? a) Der Angelverein b) Die Gemeinde c) Die Fischereigenossenschaft
45. Dürfen zum Angeln lebende Köderfische benutzt werden? a) Nur an stehenden Gewässern b) Nur wenn die Gewässerordnung des Vereins es gestattet c) Nein
46. Aus welchen Mitgliedern besteht eine Fischereigenossenschaft? a) Aus den Angelvereinen, die sich ein stehendes Gewässer teilen b) Aus den Fischereiberechtigten, deren Fischereirechte zu einem gemeinschaftlichen Fischereibezirk gehören c) Aus Privatpersonen, die zusammen fischen
47. Wer bekommt einen Jugendfischereischein? a) Angler unter 18 Jahren, die die Fischerprüfung bestanden haben b) Angler zwischen 16 und l8 Jahren, die noch keine Fischerprüfung bestanden haben c) Angler zwischen 10 und 16 Jahren, die noch keine Fischerprüfung abgelegt haben
48. Wer schlägt den Fischereiberater vor? a) Die untere Fischereibehörde b) Der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. c) Die Fischereigenossenschaft
49. Wer beruft den Fischereiberater? a) Die untere Fischereibehörde b) Der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. c) Die Fischereigenossenschaft
50. Wann dürfen Wettfischen durchgeführt werden? a) Wenn mindestens 10 Angelvereine teilnehmen b) Wenn zu viele Weißfische vorhanden sind c) Wettfischen ist verboten
51. Zu welchem Zweck kann die obere Fischereibehörde Fischschonbezirke ausweisen? a) Um den betreffenden Gewässerabschnitt vor Verunreinigungen zu schützen b) Zur Erhaltung von bedrohten Fischarten, ihrer Laichplätze oder Winterlager c) Um Friedfische vor Raubfischen zu schützen
52. Welche Papiere benötigen Gastangler an Privatgewässern? a) Keine b) Einen gültigen Fischereischein c) Personalausweis oder Reisepass
53. Welche der genannten Arten sind ganzjährig geschützt? a) Lachs und Meerforelle b) Bach- und Seeforelle c) Hasel und Ukelei
54. Dürfen ganzjährig geschützte Fischarten, die aus anderen Bundesländern stammen, in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt werden? a) Nur in stehende Gewässer ohne Zu- und Abfluss b) Nur mit Genehmigung der oberen Fischereibehörde c) Nein
55. Welche Maßnahmen gelten für einen neu entstandenen Baggersee? a) Er muss unmittelbar nach Beendigung der Baggerarbeiten mit Forellen besetzt werden b) Während der Entstehungsphase und drei Jahre danach ruht die Fischerei c) Es muss ein Naturschutzgebiet ausgewiesen werden
56. Welchem Zweck dient die Landesfischereiverordnung? a) Sie regelt das Gemeinschaftsleben der Angler b) Sie regelt Fang, Verwertung und Untersuchung des Fischbestandes c) Sie regelt die Belange der Berufsfischerei und der Fischerzünfte
57. Gilt die Landesfischereiverordnung losgelöst vom Landesfischereigesetz? a) Ja, sie setzt vorrangig das Tierschutzgesetz um b) Ja, sie ist eigenständiges Recht, das vom Fischereigesetz nicht berührt wird c) Nein, sie gilt nur im Rahmen des Landesfischereigesetzes
58. Ist die Landesfischereiverordnung verbindlich für jeden Angler? a) Ja, jeder Angler ist grundsätzlich daran gebunden b) Nein, die Landesfischereiordnung gilt nicht für Angler, die gleichzeitig Gewässereigentümer sind c) Nein, die Landesfischereiordnung gilt nicht für jugendliche Angler
59. Können Angelvereine weitere Schonbestimmungen für Fische in ihrem gepachteten Gewässer einführen? a) Ja, denn die Landesfischereiverordnung setzt nur einen Mindeststandard zum Schutz der Fische fest b) Nein, denn die Landesfischereiverordnung setzt gesetzliche Standards fest, die nicht von Vereinen verschärft werden können c) Nein, denn dies würde der gesetzlichen Hegepflicht widersprechen
60. Wo können die zuständigen Behörden im Einzelfall die Angelfischerei zum Schutz von Pflanzen und Tieren beschränken? a) In Naturschutzgebieten b) In Landschaftsschutzgebieten c) Überall
61. Welche Behörde ist für Naturschutzgebiete zuständig? a) Die Fischereibehörde b) Die Landschaftsbehörde c) Das Bauamt
62. Darf die Malermuschel als Köder für den Fang von Karpfen verwendet werden? a) Ja, sie ist dafür hervorragend geeignet b) Nein, sie ist gesetzlich geschützt c) Ja, aber nur dann, wenn sie aus demselben Gewässer stammt, in dem geangelt wird
63. Ist der Fang des Europäischen Flusskrebses erlaubt? a) Nein, er unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit b) Ja, er ist eine Delikatesse c) Ja, sobald er eine Länge von 12 cm erreicht hat
64. Sind künstlich genetisch veränderte Fische als Besatzmaterial geeignet? a) Ja, da sie besonders großwüchsig sind b) Nein c) Ja, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sie eine hohe Vermehrungsrate aufweisen
65. Wer darf in einem Vereinsgewässer Molche fangen? a) Nur Vereinsmitglieder b) Jeder c) Niemand, Molche stehen unter Artenschutz
66. Was ist beim Einsatz toter Köderfische zu beachten? a) Die toten Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie stammen b) Es dürfen ausschließlich geschützte Kleinfischarten verwendet werden c) Tote Köderfische müssen mindestens eine Größe von 15 cm aufweisen
67. Dürfen Kinder unter 10 Jahren angeln? a) Ja, in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers mit Einschränkungen b) Ja, wenn der Vater dabei ist und die gefangenen Fische ausnimmt c) Nein
68. Welches Messer darf beim Angeln mitgeführt werden? a) Ein Springmesser mit zweiseitig geschliffener Klinge b) Ein Fallmesser aus Militärbeständen c) Ein feststehendes Messer mit 12 cm langer Klinge
69. Hat das Tierschutzgesetz Bedeutung für die Angelfischerei? a) Nein, es hat keine Bedeutung b) Ja, denn es verbietet, Fische über eine bestimmte Stückzahl hinaus zu fangen c) Ja, denn es verbietet, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen
70. Welches Mindestmaß hat der Lachs? a) Der Lachs besitzt kein Mindestmaß, da er ganzjährig geschützt ist und nicht gefangen werden darf b) Das Mindestmaß von 50 cm c) Das Mindestmaß von 100 cm |