Angelsportverein Werne - Lippetal e. V.

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Gesetzeskunde

 

Fragen

 

1. Was versteht man unter einem Mindestmaß?

a) Die Länge der Satzfische

b) Die Länge der Laichfische

c) Die Länge der Fische, ab welcher diese gefangen werden dürfen

 

2. Welcher Grundsatz sollte für den Umgang mit Fischen gelten?

a) Keinem Fisch dürfen ohne vernünftigen Grund Schmerzen und/oder Leiden zugefügt werden

b) Zur Schonung der Fische sollten diese nach der Anlandung grundsätzlich nur mit einem trockenem Tuch angefasst werden

c) Für Fische gilt das Tierschutzgesetz nicht

 

3. Welches Mindestmaß hat der Aal?

a) Das Mindestmaß beträgt 50 cm

b) Das Mindestmaß beträgt 35 cm

c) Das Mindestmaß beträgt 25 cm

 

4. Kann einer Person vor Vollendung des 14. Lebensjahres der Fischereischein ausgestellt werden?

a) Nein, nur der Jugendfischereischein

b) Ja, wenn der Fischfang In Anwesenheit eines Erwachsenen ausgeübt werden soll

c) Ja, ohne Beschränkung

 

5. Wer stellt einen Fischereierlaubnisschein aus?

a) Die Fischereibehörde

b) Das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz

c) Der Fischereiberechtigte oder der Fischereipächter

 

6. Darf ein Fischereiberechtigter oder Pächter die Fischerei an einem mehr als 0,5 ha großen Gewässer allein ausüben?

a) Ja, ohne Einschränkung

b) Nein, er muss eine angemessene Zahl Erlaubnisscheine ausstellen

c) Ja, wenn das Gewässer umzäunt ist und nicht zum Haus- und Hofbereich gehört

 

7. Darf man an einem Gewässer, in dem man nicht fischereiausübungsberechtigt ist, Fischereigeräte mit sich führen?

a) Ja, ohne Einschränkung

b) Ja, im verpackten, d. h. nicht gebrauchsfähigen Zustand

c) Nein

 

8. Ist die Fischerei mit elektrischen Geräten verboten?

a) Nur in fließenden Gewässern

b) Nein, sie ist ohne Einschränkung gestattet

c) Ja, jedoch kann sie unter Auflagen und Bedingungen genehmigt werden

 

9. Welche Aufgaben hat ein amtlich verpflichteter Fischereiaufseher?

a) Er hat zu überprüfen, ob die Fischerei nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgt

b) Er hat darauf zu achten, dass die Angler in möglichst weitem Abstand voneinander fischen

c) Er hat dem Fischereiberechtigten oder -pächter monatlich mitzuteilen, wieviel Personen die Fischerei ausgeübt haben 

 

10. Darf sich der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte überfluteter Grundstücke auf diesen Grundstücken Fische aneignen?

a) Nein

b) Ja, sobald das Wasser auf dem überfluteten Grundstück länger als eine Woche mit dem Fluss nicht mehr in Verbindung steht

c) Ja, aber nur mit Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde

 

11. Was ist beim Ablassen eines Gewässers nach dem Landesfischereigesetz zu beachten?

a) Der zum Ablassen Berechtigte ist verpflichtet, die Fische zu bergen

b) Der zum Ablassen Berechtigte muss das Ablassen dem Fischereiberechtigten in der Regel eine Woche vorher schriftlich anzeigen

c) Das Ablassen muss durch die Fischereigenossenschaft vorher genehmigt werden

 

12. Wer wählt Vorstand der Fischereigenossenschaft?

a) Der Landrat

b) Die zur Genossenschaft gehörenden Fischereiberechtigten

c) Die Fischereivereine

 

13. Kann einer Person vor Vollendung des 10. Lebensjahres der Jugendfischereischein ausgestellt werden?

a) Nein

b) Ja, ohne Einschränkung

c) Ja, wenn diese einem Fischereiverein angehört

 

14. Für welche Grundstücke gilt das Uferbetretungsrecht des Fischereiausübungsberechtigten nicht?

a) Für Campingplätze

b) Für eingezäunte Koppeln und Viehweiden

c) Für Gebäude und zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile

 

15. Was versteht man unter „Hegepflicht"?

a) Das Ruhen lassen der Fischerei, damit sich die Fische stark vermehren können

b) Die Pflicht, einen den Gewässerverhältnissen entsprechenden Fischbestand zu hegen und zu erhalten

c) Das Verscheuchen fischfressender Vögel

 

16. Welche Voraussetzung muss grundsätzlich erfüllt sein, um einen Fischereischein erwerben zu können?

a) Ein gültiger Pachtvertrag

b) Die Mitgliedschaft in einem Fischereiverein

c) Das Bestehen der Fischerprüfung

 

17. In welchen Fällen wird zur Ausübung der Fischerei ein Fischereierlaubnisschein erforderlich?

a) Wenn der Ausübende nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist

b) Wenn während der Schonzeit gefischt werden soll

c) Wenn der Ausübende keine Fischerprüfung abgelegt hat

 

18. Was sind verbotene Fangmittel?

a) Aalreusen, Handangeln, Grundbleiangeln mit Seltenarmen

b) Künstliches Licht, explodierende, betäubende und giftige Stoffe

c) Spinnangeln und Aalkörbe

 

19. Was gilt nicht als eingefriedetes Grundstück?

a) Ein Grundstück, dessen Zaun leicht überklettert werden kann

b) Ein Grundstück, dessen Betreten durch Schilder untersagt ist

c) Eingezäunte Viehweiden

 

20. Warum werden Schonzeiten festgelegt?

a) Um ein ungestörtes Ablaichen der Fische zu ermöglichen

b) Damit die Fische schwerer werden

c) Damit die Fische in Ruhe fressen können

 

21. Welche Ausweise sind zur Ausübung des Fischfangs in Binnengewässern gesetzlich vorgeschrieben?

a) Die Vereinsgewässerordnung und der Fischerpass

b) Der Fischereischein und der Fischereierlaubnisschein

c) Die Vereinssatzung und der Mitgliedsausweis

 

22. Wonach muss sich der Fischereiausübungsberechtigte unbedingt erkundigen, nachdem er die Erlaubnis, fremdes Gewässer zu beangeln, erhalten hat?

a) Nach guten Angelstellen, besten Fangzeiten und bewährten Ködern

b) Nach besonderen Auflagen, die Schonzeiten und die Mindestmaße betreffend, und nach den Gesetzen, innerhalb derer er die Fischerei ausüben darf

c) Nach den Fischereikontrollen und den Strafen für Übertretungen

 

23. Was versteht man unter Zugang zu Gewässern?

a) Das Betreten eingefriedeter Grundstücke zum Zweck des Angelns

b) Das Betreten von Ufern und Grundstücken in dem für die Fischerei notwendigen Umfang

c) Das Betreten von Fabrikgrundstücken mit dem Ziel, an das Gewässer zu gelangen

 

24. Wem steht ein Uferbetretungsrecht zu?

a) Dem Fischereiausübungsberechtigten

b) Jedem Inhaber eines Fischereischeins

c) Dem Fischereiausübungsberechtigten und seinen Angehörigen

 

25. Müssen einem amtlich verpflichteten Fischereiaufseher die Fischereipapiere ausgehändigt werden?

a) Nur, wenn er sich in Begleitung des Fischereiberechtigten befindet

b) Nein

c) Ja

 

26. Für welche Maßnahmen im Rahmen der Hege und Pflege des Fischbestandes ist eine behördliche Genehmigung erforderlich?

a) Für die Ausübung der Elektrofischerei

b) Für die Reusenfischerei

c) Für die Stellnetzfischerei

 

27. Darf die Elektrofischerei von jedermann ausgeübt werden?

a) Nein, nur vom Fischereiberechtigten im eigenen Gewässer

b) Nein, ausschließlich durch Personen, die den Bedienungsschein besitzen

c) Ja, wenn ein Fischereierlaubnisschein für das zu befischende Gewässer vorliegt

 

28. Wer ist die Obere Fischereibehörde?

a) Das Umweltministerium

b) Der Landrat

c) Die Bezirksregierung

 

29. Kann ein Fischereiverein Mitglied der Fischereigenossenschaft sein?

a) Ja, sofern er eine Fischereipacht im Gebiet der Genossenschaft hat

b) Ja, wenn er im Gebiet der Genossenschaft ein eigenes Fischereirecht besitzt

c) Nein

 

30. Wo gilt das am 1. Januar 1973 in Kraft getretene Landesfischereigesetz?

a) Im Bundesgebiet

b) Im Land Nordrhein-Westfalen

c) In den ehemals preußischen Landesteilen

 

31. Gelten die in den anderen Bundesländern ausgestellten Fischereischeine auch im Land Nordrhein-Westfalen?

a) Nein

b) Ja, wenn dies durch Bundesgesetz geregelt ist

c) Ja, wenn der Inhaber des Fischereischeines seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Scheines nicht in Nordrhein-Westfalen hatte

 

32. Wozu dient die mit dem Fischereischein erhobene Fischereiabgabe?

a) Zum Bau von Fischerhütten

b) Als Prämie für Fischereiaufseher

c) Zur Förderung der Fischerei

 

33. Wozu dient ein Laichschonbezirk?

a) Zum Schutz des Fischwechsels

b) Zum Schutz der Gelege der Wasservögel

c) Zum ungestörten Ablaichen

 

34. Was sind Fischwege?

a) Im Gewässer für die Wanderungen der Fische bevorzugte Strecken

b) Vorrichtungen, die den Fischen die Überwindung von Stauanlagen im Gewässer ermöglichen

c) Zugangswege der Angler zum Gewässer

 

35. Ist der Fischfang in Fischwegen erlaubt?

a) Ja, da die Fangmöglichkelten besonders gut sind

b) Nein, er ist grundsätzlich verboten

c) Ja, aber nur am unteren Ende des Fischweges

 

36. Welche gesetzliche Bestimmung regelt das Fischen mit 2 Handangeln?

a) Das Landesfischereigesetz

b) Die Landesfischereiverordnung

c) Ist gesetzlich nicht geregelt

 

37. Welche der genannten Tierarten sind zum Fang oder Abschuss durch Berechtigte freigegeben?

a) Der Eisvogel

b) Der Bisam

c) Die Wasseramsel

 

38. Für welchen Zeitraum sind in der Regel Fischereipachtverträge mindestens abzuschließen?

a) 9 Jahre

b) 10 Jahre

c) 12 Jahre

 

39. In welcher Form muss ein Fischereipachtvertrag abgeschlossen werden?

a) Es genügt eine mündliche Abmachung

b) In schriftlicher Form

c) In schriftlicher, notariell beglaubigter Form

 

40. Unter welchen Voraussetzungen kann die Fischereibehörde die Genehmigung von Pachtverträgen versagen?

a) Wenn der Pächter nicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Hege bietet

b) Wenn mehrere Bewerber in Frage kommen

c) Wenn der Pächter nicht im gleichen Kreis seinen Wohnsitz hat

 

41. Auf welche Weise darf man einen im flachen Wasser laichenden Hecht erbeuten?

a) Mit einem Kescher

b) Er darf wegen der Schonzeit grundsätzlich nicht gefangen werden

c) Mit einem Wobbler

 

42. Ist das Aussetzen nicht einheimischer Fischarten z. B. aus Aquarien oder Gartenteichen erlaubt?

a) Nein, es ist nach der Landesfischereiverordnung verboten

b) Ja, es erhöht die Artenvielfalt unserer Gewässer

c) Ja, denn sie haben es in einem großen Gewässer allemal besser als in einem Gartenteich

 

43. Darf der Grasfisch in stehende Gewässer eingesetzt werden?

a) Nein, er darf nur in fließende Gewässer eingesetzt werden

b) Nein, er ist keine einheimische Fischart

c) Ja, als Pflanzenfresser vermindert er die unerwünschte Verkrautung stehender Gewässer

 

44. Wer stellt Fischereischeine aus?

a) Der Angelverein

b) Die Gemeinde

c) Die Fischereigenossenschaft

 

45. Dürfen zum Angeln lebende Köderfische benutzt werden?

a) Nur an stehenden Gewässern

b) Nur wenn die Gewässerordnung des Vereins es gestattet

c) Nein

 

46. Aus welchen Mitgliedern besteht eine Fischereigenossenschaft?

a) Aus den Angelvereinen, die sich ein stehendes Gewässer teilen

b) Aus den Fischereiberechtigten, deren Fischereirechte zu einem gemeinschaftlichen Fischereibezirk gehören

c) Aus Privatpersonen, die zusammen fischen

 

47. Wer bekommt einen Jugendfischereischein?

a) Angler unter 18 Jahren, die die Fischerprüfung bestanden haben

b) Angler zwischen 16 und l8 Jahren, die noch keine Fischerprüfung bestanden haben

c) Angler zwischen 10 und 16 Jahren, die noch keine Fischerprüfung abgelegt haben

 

48. Wer schlägt den Fischereiberater vor?

a) Die untere Fischereibehörde

b) Der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V.

c) Die Fischereigenossenschaft

 

49. Wer beruft den Fischereiberater?

a) Die untere Fischereibehörde

b) Der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V.

c) Die Fischereigenossenschaft

 

50. Wann dürfen Wettfischen durchgeführt werden?

a) Wenn mindestens 10 Angelvereine teilnehmen

b) Wenn zu viele Weißfische vorhanden sind

c) Wettfischen ist verboten

 

51. Zu welchem Zweck kann die obere Fischereibehörde Fischschonbezirke ausweisen?

a) Um den betreffenden Gewässerabschnitt vor Verunreinigungen zu schützen

b) Zur Erhaltung von bedrohten Fischarten, ihrer Laichplätze oder Winterlager

c) Um Friedfische vor Raubfischen zu schützen

 

52. Welche Papiere benötigen Gastangler an Privatgewässern?

a) Keine

b) Einen gültigen Fischereischein

c) Personalausweis oder Reisepass

 

53. Welche der genannten Arten sind ganzjährig geschützt?

a) Lachs und Meerforelle

b) Bach- und Seeforelle

c) Hasel und Ukelei

 

54. Dürfen ganzjährig geschützte Fischarten, die aus anderen Bundesländern stammen, in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt werden?

a) Nur in stehende Gewässer ohne Zu- und Abfluss

b) Nur mit Genehmigung der oberen Fischereibehörde

c) Nein

 

55. Welche Maßnahmen gelten für einen neu entstandenen Baggersee?

a) Er muss unmittelbar nach Beendigung der Baggerarbeiten mit Forellen besetzt werden

b) Während der Entstehungsphase und drei Jahre danach ruht die Fischerei

c) Es muss ein Naturschutzgebiet ausgewiesen werden

 

56. Welchem Zweck dient die Landesfischereiverordnung?

a) Sie regelt das Gemeinschaftsleben der Angler

b) Sie regelt Fang, Verwertung und Untersuchung des Fischbestandes

c) Sie regelt die Belange der Berufsfischerei und der Fischerzünfte

 

57. Gilt die Landesfischereiverordnung losgelöst vom Landesfischereigesetz?

a) Ja, sie setzt vorrangig das Tierschutzgesetz um

b) Ja, sie ist eigenständiges Recht, das vom Fischereigesetz nicht berührt wird

c) Nein, sie gilt nur im Rahmen des Landesfischereigesetzes

 

58. Ist die Landesfischereiverordnung verbindlich für jeden Angler?

a) Ja, jeder Angler ist grundsätzlich daran gebunden

b) Nein, die Landesfischereiordnung gilt nicht für Angler, die gleichzeitig Gewässereigentümer sind

c) Nein, die Landesfischereiordnung gilt nicht für jugendliche Angler

 

59. Können Angelvereine weitere Schonbestimmungen für Fische in ihrem gepachteten Gewässer einführen?

a) Ja, denn die Landesfischereiverordnung setzt nur einen Mindeststandard zum Schutz der Fische fest

b) Nein, denn die Landesfischereiverordnung setzt gesetzliche Standards fest, die nicht von Vereinen verschärft werden können

c) Nein, denn dies würde der gesetzlichen Hegepflicht widersprechen

 

60. Wo können die zuständigen Behörden im Einzelfall die Angelfischerei zum Schutz von Pflanzen und Tieren beschränken?

a) In Naturschutzgebieten

b) In Landschaftsschutzgebieten

c) Überall

 

61. Welche Behörde ist für Naturschutzgebiete zuständig?

a) Die Fischereibehörde

b) Die Landschaftsbehörde

c) Das Bauamt

 

62. Darf die Malermuschel als Köder für den Fang von Karpfen verwendet werden?

a) Ja, sie ist dafür hervorragend geeignet

b) Nein, sie ist gesetzlich geschützt

c) Ja, aber nur dann, wenn sie aus demselben Gewässer stammt, in dem geangelt wird

 

63. Ist der Fang des Europäischen Flusskrebses erlaubt?

a) Nein, er unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit

b) Ja, er ist eine Delikatesse

c) Ja, sobald er eine Länge von 12 cm erreicht hat

 

64. Sind künstlich genetisch veränderte Fische als Besatzmaterial geeignet?

a) Ja, da sie besonders großwüchsig sind

b) Nein

c) Ja, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sie eine hohe Vermehrungsrate aufweisen

 

65. Wer darf in einem Vereinsgewässer Molche fangen?

a) Nur Vereinsmitglieder

b) Jeder

c) Niemand, Molche stehen unter Artenschutz

 

66. Was ist beim Einsatz toter Köderfische zu beachten?

a) Die toten Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie stammen

b) Es dürfen ausschließlich geschützte Kleinfischarten verwendet werden

c) Tote Köderfische müssen mindestens eine Größe von 15 cm aufweisen

 

67. Dürfen Kinder unter 10 Jahren angeln?

a) Ja, in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers mit Einschränkungen

b) Ja, wenn der Vater dabei ist und die gefangenen Fische ausnimmt

c) Nein

 

68. Welches Messer darf beim Angeln mitgeführt werden?

a) Ein Springmesser mit zweiseitig geschliffener Klinge

b) Ein Fallmesser aus Militärbeständen

c) Ein feststehendes Messer mit 12 cm langer Klinge

 

69. Hat das Tierschutzgesetz Bedeutung für die Angelfischerei?

a) Nein, es hat keine Bedeutung

b) Ja, denn es verbietet, Fische über eine bestimmte Stückzahl hinaus zu fangen

c) Ja, denn es verbietet, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen

 

70. Welches Mindestmaß hat der Lachs?

a) Der Lachs besitzt kein Mindestmaß, da er ganzjährig geschützt ist und nicht gefangen werden darf

b) Das Mindestmaß von 50 cm

c) Das Mindestmaß von 100 cm