Angelsportverein Werne - Lippetal e. V.

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Kanäle

Datteln - Hamm - Kanal

km 0,00 bis km 47,19

Ausgenommen ist die Strecke im Bereich des öffentlichen Hafens in Hamm von km 33,80 bis km 34,88 (Nordseite) und km 32,79 bis km 35,75 (Südseite) und der Mitteldamm von km 37,0 bis km 39,3 im Bereich der Marina Ribbrock bei Waltrop von km 1,769 bis km 1,969 (Südseite).
Im Hafenbecken der Marina Rünthe ist das Angeln nicht gestattet. Das Angeln gegenüber der Marina Rünthe (Nordseite) ist ab dem 01.01.2017 ganzjährig nur mit einer Raubfischrute (Spinnfischen) gestattet (kein Ansitzangeln). Ausschilderung beachten!

 

 

Datteln - Hamm Kanal bei Bergkamen - Rünthe

 

 

Der Hafen von Bergkamen - Rünthe Nordseite Sportboothafen auf der Südseite des Kanals

 

Dortmund - Ems - Kanal

km 1,44 bis km 138,300

Ausgenommen sind die Dortmunder Stadthäfen, die Alte Fahrt von km 36,225 bis km 37,925 bei Lüdinghausen, die Alte Fahrt Olfen von km 25,5 - B 235, Südumgehung Olfen - bis km 29,45 - Voßkamp, Yachthafen - und die Zufahrt sowie das Hafenbecken des Bauhofes Bergeshövede von km 108,12 bis km 108,475 linkes Ufer.

Für den niedersächsischen Teil des Dortmund-Ems-Kanals ist eine gesonderte Fangmeldung erforderlich.

 

Rhein - Herne - Kanal

km 0,16 bis km 45,60

Ausgenommen sind der Essener Stadthafen km 16,8 bis km 16,9 (Südseite) und die Alte Fahrt von km 42,657 bis km 43,238 bei Henrichenburg.

 

Wesel - Datteln - Kanal

km 0,23 bis km 60,20

Ausgenommen ist die Strecke von km 37,50 bis km 38,40, Chemiepark Marl, früher Chemische Werke Hüls.
Oberhalb der Schleuse Datteln ist am Südufer (Bereich Wasserschutzpolizei, Bunkerservice etc.) das Angeln ganzjährig nur mit einer Raubfischrute (Spinnfischen) erlaubt (kein Ansitzangeln).

 

 

Allgemeine Hinweise für alle Kanalstrecken:

Erlaubte Fanggeräte:

3 Angelruten mit je einem Haken bzw. Raubfischvorfach

Fangbeschränkungen:

2 Karpfen und 2 Zander pro Tag

Sonstige Hinweise:

In den Kanälen ist die Benutzung des Setzkeschers verboten!

Das Befahren der Betriebswege (Leinpfade) mit Fahrzeugen ist nicht gestattet. Betriebsanlagen dürfen lt. Strompol. - VO nicht betreten werden. Es ist streng verboten, Böschungen und Uferbewuchs zu beschädigen!