Angelsportverein Werne - Lippetal e. V.

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Beiträge

 

Die Mitgliedschaft im Verein kostet:

 

Erwachsene

Neuaufnahme einschließlich 1. Jahresbeitrag:

160,00 €

Jahresbeitrag für das folgende Jahr:

74,00 €

 

Partnerbeitrag für Erwachsene

(gültig ab dem 2. Mitgliedsjahr des Partners des Mitgliedes, welches bereits Beiträge entrichtet)

53,00 €

 

 

Jugendliche bis 18* Jahre

Neuaufnahme einschließlich 1. Jahresbeitrag:

60,00 €

Jahresbeitrag für das folgende Jahr:

53,00 €

 

 

* Personen, die älter als 18 Jahre sind, sich jedoch noch in der Ausbildung befinden (Schule, Studium, betriebliche Ausbildung) bezahlen nur den Jahresbeitrag für Jugendliche. Die ermäßigten Beiträge gelten nur für die erste Ausbildung. Die Ausbildung ist jährlich durch Vorlage einer Bescheinigung des ausbildenden Betriebes, der Schule oder der Hochschule nachzuweisen.

 

 

Aufnahme in den Verein

Gemäß unserer Satzung kann jede natürliche Person dem Verein beitreten. Ein Beitritt ab dem vollendeten 10. Lebensjahr ist auf jeden Fall sinnvoll, da diese Interessenten gemäß Landesfischereigesetz NRW einen Jugendfischereischein erhalten. Der Jugendfischereischein wird von den zuständigen Behörden jeweils als Jahresschein bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ausgestellt. Personen dürfen mit einem Jugendfischereischein selbstständig die Fischerei in Begleitung und Aufsicht eines Fischereischeininhabers ausüben.

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 16.03.2010 wurde die Ausübung der Fischerei für Kinder unter 10 Jahren geregelt. So dürfen Kinder unter 10 Jahren ohne Jugendfischereischein die Fischerei entsprechend ihrer Fähigkeiten unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers ausüben. Das Abhaken und waidgerechte Töten eines gefangenen Fisches darf aber nur der erwachsene Fischereischeininhaber vornehmen. Ein Vereinsbeitritt von Kindern unter 10 Jahren, die Interesse an der Fischerei zeigen, ist daher sinnvoll. Der Runderlass kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Die Sportfischerprüfung kann mit vollendetem 13. Lebensjahr vor der Unteren Fischereibehörde abgelegt werden. Unser Verein bietet Vorbereitungslehrgänge für die Sportfischerprüfung an. Mit bestandener Sportfischerprüfung kann der Angler dann den Fischereischein mit vollendetem 14. Lebensjahr bei der zuständigen Behörde erwerben.

Die zuständigen Behörden, die Fischereischeine und Jugendfischereischeine ausstellen, sind in der Regel die Ordnungsämter oder Bürgerbüros des Wohnortes und normalerweise bei der Stadtverwaltung angesiedelt.